Rot-Rot-Grün will öffentlichen Gesundheitsdienst stärken
In der aktuellen Sitzung des Thüringer Landtages am morgigen Freitag wird die rot-rot-grüne Koalition einen Gesetzesentwurf zur Neuordnung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Thüringen einbringen. Dazu äußert sich der gesundheits- und pflegepolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Ralf Plötner, wie folgt: „Die mittlerweile 30 Jahre alte Verordnung über den Öffentlichen Gesundheitsdienst wird durch das neue Gesetz abgelöst. Ein zentraler Aspekt ist die Stärkung präventiver Ansätze. Hier wurden Lehren aus der Covid-19-Pandemie gezogen. Frühzeitige Prävention, die Stärkung des Public-Health-Gedankens und die Implementierung neuer Technologien innerhalb der Strukturen der unteren Gesundheitsbehörden bilden die Säulen des Gesetzes.“
Unter anderem wurden auch die Erfahrungen und Schlussfolgerungen aus der Covid-19-Pandemie im neuen Gesetz aufgegriffen. Durch eine jährliche Gesundheitsberichterstattung und eine Landesgesundheitskonferenz werden präventive Ansätze gestärkt und die unteren Gesundheitsbehörden frühzeitig in die Lage versetzt, für den öffentlichen Gesundheitsschutz zu sorgen.
„Mit einer neuen Bündelungsbehörde sorgen wir für Synergieeffekte, da bereits bestehende Aufgaben der öffentlichen Gesundheitsvorsorge unter dem Dach des Landesamtes für Verbraucherschutz verstetigt werden. Das Gesetz führt zu einer klaren Aufgabenzuweisung, die die unteren Gesundheitsbehörden von Koordinierungsaufgaben entlastet und sie ihrem eigentlichen Kernauftrag überführt - einer nicht-profitorientierten öffentlichen gesundheitlichen Daseinsvorsorge“, so Plötner.