Entscheidung zu Homöopathie war überfällig

Die Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums, Homöopathie nicht mehr als Kassenleistung einzuordnen, begrüßt der gesundheits- und pflegepolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Ralf Plötner: „Homöopathie hält über den Placebo-Effekt hinaus keinen wissenschaftlich nachweisbaren Nutzen für die Menschen bereit. Die Entscheidung, diese nicht mehr als Kassenleistung abzurechnen, ist richtig. Leider hat dieser wichtige Schritt, der zu einer Entlastung der von der Solidargemeinschaft zu tragenden Kosten in Höhe von jährlich etwa 6,6 Millionen Euro führen wird (Stand 2022), sehr lange gedauert. Denn seit 1978 hat der deutsche Gesetzgeber Homöopathie als Arzneimittel im Arzneimittelgesetz gesetzlich anerkannt.“

In Thüringen wurde 2022 Homöopathie als Weiterbildungsangebot durch die Landesärztekammer gestrichen. Die Weiterbildung für Homöopathie gibt es nur noch in Baden-Württemberg, Sachsen und Rheinland-Pfalz sowie im Bereich der Ärztekammer Westfalen-Lippe. 13 von 17 Landesärztekammern haben die Homöopathie bereits aus der Weiterbildungsordnung gestrichen

„Die Landesärztekammer Thüringen hat früh der nachweislich unwissenschaftlichen Homöopathie den Zahn gezogen und den in Ausbildung sich befindenden Medizinerinnen und Medizinern mit ihrer Entscheidung gezeigt, dass wichtige Ressourcen von medizinischen Fachkräften nicht mit unwissenschaftlichen Methoden belastet werden sollten. Wir als Linksfraktion stehen dabei an der Seite der Wissenschaft und der Solidargemeinschaft, die dadurch nachhaltig entlastet wird.“